Mehrwertsteuerausweisung auf allen Rechnungen

Seit dem 1. Januar 2018 wird in allen Rechnungen die Mehrwertsteuer ausgewiesen, da aufgrund des steigenden Auftragsvolumens aus dem Unternehmensbereich, die Kleinunternehmerregelung nicht weiter genutzt werden kann.

Sie finden also ab sofort auf Ihren Rechnungen die Mehrwertsteuer separat angegeben und können diese somit auch in Ihrer Buchhaltung gegenüber dem Finanzamt geltend machen.

Netto bleiben alle Honorare im bisherigen Bereich.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.